10.04.2017
Urteil
Wird Lohn zu spät oder unvollständig gezahlt, so können Mitarbeiter pauschal zusätzlich 40 € vom Arbeitgeber verlangen.
Bei der Pauschale handelt es sich um eine Erweiterung der Regelung zu den Verzugszinsen, die auf Arbeitsentgeltansprüche zu zahlen sind.
Auf den Schuldner soll Druck ausgeübt werden, künftige Zahlungen pünktlich und vollständig zu leisten. Das spricht für eine Anwendbarkeit zugunsten von Arbeitnehmern, die ihren Lohn unpünktlich oder unvollständig erhalten.
Im verhandelten Fall kam es zum Streit zwischen einem Leiharbeitnehmer und seinem Arbeitgeber über die Branchenzuschläge in der chemischen Industrie.
Landesarbeitsgericht Köln Aktenzeichen 12 Sa 524/16
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